Das Internet vergisst nie!

Kinder beim Baden
Das Internet vergisst nie!
„(Urlaubs-)Bilder vom Kind ins Netz? – Besser ins private Fotoalbum!“

Persönlichkeitsrechte

Jedes Bild, das Eltern von ihrem Kind in sozialen Netzwerken wie Whatsapp oder Instagram posten, wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Anders als in einem Fotoalbum zu Hause, wird solch ein Bild nicht nur einmal vorgezeigt und wieder beiseitegelegt, sondern zum Beispiel auch durch andere Familienmitglieder gespeichert und verbreitet. Auch wenn dies getan wird, da man seine Freude über das schöne Bild oder das süße Enkelkind teilen möchte, kann es negative Folgen haben. 

  • Ist das Kind damit einverstanden, dass dieses Bild von ihm veröffentlicht wird?

      
  • Ist es damit einverstanden, dass dieses Bild auch in vielen Jahren möglicherweise noch im Internet kursieren wird? 

     
  • Könnte es sein, dass sich das Kind für dieses Bild schämen würde?

Wichtig! Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte!

 

Missbräuchliche Nutzung!

Egal, ob leicht bekleidet (Sommerkleidchen, kurze Hose, Bikini, Badehose…) oder sogar ganz ohne Kleidung: Kinderbilder geraten – gerade durch unbegrenztes Teilen und Weiterleiten (zum Beispiel durch Familienmitglieder!) - auch an Menschen, die diese Bilder in einem sexuellen Bezug sehen. Es gibt sogar Internetseiten/Foren, die Bilder von Kindern sammeln und genau diesen Menschen zur Verfügung stellen. Diese haben die Bilder unbegrenzt zur Verfügung, können sie herunterladen und auch weiter verbreiten.

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110