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Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Waffenrecht, Ansprechpartner und weiterführende Links.

Aktuelle Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass derzeit die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate dauern kann.
Die Identifikationsnummern im Nationalen Waffenregister können Sie bei uns schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: za1.2waffenrecht.muenster [at] polizei.nrw.de (za1[dot]2waffenrecht[dot]muenster[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

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Allgemeine Informationen:

Das Polizeipräsidium Münster - Direktion Zentrale Aufgaben, Zentralinspektion 1, Sachgebiet ZA 1.2 - ist die örtlich zuständige Behörde für ordnungsrechtliche Aufgaben nach dem Waffengesetz. Sie ist daher für alle Antragsteller und Erlaubnisinhaber mit Hauptwohnsitz in Münster zuständig.

Zuständigkeiten:

  • Waffenan- und -abmeldungen
  • Waffenrechtliche Auskunfts- und Beratungsersuchen
  • Annahme von zur Vernichtung bestimmten Waffen
  • Waffenbesitzkarten, Europäischen Feuerwaffenpässe, Ein- und Ausfuhrerlaubnisse, Verlust- und Fundanzeigen, Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
  • „Kleiner Waffenschein“ für PTB-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
  • Waffenrechtliche Erb- und Nachlassverfahren - „Erben-Waffenbesitzkarten“, Nachweisverfahren Blockiersysteme für Erbwaffen
  • Schießanzeigen/Benennung der verantwortlichen Aufsichtspersonen bei Schießveranstaltungen
  • Waffenrechtlichen Verfahren, insbesondere Ablehnungen, Widerrufs- und Waffenverbotsverfahren
  • Rechtsangelegenheiten der Arbeitsbereiche Abnahme von Schießstätten, Waffenhandel sowie  Sach- und Fachkundeprüfungen
  • Staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde für den Zuständigkeitsbereich Regierungsbezirk Münster

 

Weitere Hinweise finden Sie unter:

https://polizei.nrw/waffenrecht-3

 

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