IM NRW / Jochen Tack
Waffen
Allgemeine Informationen:
Das Polizeipräsidium Münster - Direktion Zentrale Aufgaben, Zentralinspektion 1, Sachgebiet ZA 1.2 - ist die örtlich zuständige Behörde für ordnungsrechtliche Aufgaben nach dem Waffengesetz. Sie ist daher für alle Antragsteller und Erlaubnisinhaber mit Hauptwohnsitz in Münster zuständig.
Zuständigkeiten:
- Waffenan- und -abmeldungen
- Waffenrechtliche Auskunfts- und Beratungsersuchen
- Annahme von zur Vernichtung bestimmten Waffen
- Waffenbesitzkarten, Europäischen Feuerwaffenpässe, Ein- und Ausfuhrerlaubnisse, Verlust- und Fundanzeigen, Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
- „Kleiner Waffenschein“ für PTB-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
- Waffenrechtliche Erb- und Nachlassverfahren - „Erben-Waffenbesitzkarten“, Nachweisverfahren Blockiersysteme für Erbwaffen
- Schießanzeigen/Benennung der verantwortlichen Aufsichtspersonen bei Schießveranstaltungen
- Waffenrechtlichen Verfahren, insbesondere Ablehnungen, Widerrufs- und Waffenverbotsverfahren
- Rechtsangelegenheiten der Arbeitsbereiche Abnahme von Schießstätten, Waffenhandel sowie Sach- und Fachkundeprüfungen
- Staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde für den Zuständigkeitsbereich Regierungsbezirk Münster
Aktuelle Hinweise:
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Bitte beachten Sie, dass derzeit die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate dauern kann.
Die Identifikationsnummern im Nationalen Waffenregister können Sie bei uns schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen: za1.2waffenrecht.muenster [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]muenster[at]polizei[dot]nrw[dot]de) - Bitte beachten Sie, die geänderten Telefonsprechzeiten und Terminvereinbarungen ab dem 1. Juni 2024. Mehr Informationen: https://muenster.polizei.nrw/presse/waffenbehoerde-bietet-neue-telefonsprechzeiten-und-terminvereinbarungen-an.