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Demonstration in der Innenstadt
Versammlungen
Hier finden Sie Informationen zum Versammlungsrecht.

Für Versammlungen, die im Stadtgebiet Münster durchgeführt werden sollen, ist das Polizeipräsidium Münster als örtliche Versammlungsbehörde zuständig. Nach § 10 VersG NRW notwendige Anzeigen von Versammlungen unter freiem Himmel und von Aufzügen werden von der Direktion für Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 1.2 Versammlungsrecht, Dienstgebäude Friesenring 43, Raum 69 (Erdgeschoss) entgegengenommen.

Sie können für die Anzeige den Vordruck "Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel gem. § 10 Versammlungsgesetz" verwenden.
Sie können das Formular am Computer ausfüllen und es anschließend abspeichern. Senden Sie uns die Datei an die weiter unten genannte E-Mail-Adresse.

Für die Übermittlung der Anzeige an das Sachgebiet Versammlungsrecht bestehen folgende Möglichkeiten:

E-Mail:  za1.2versammlungsrecht.muenster [at] polizei.nrw.de (za1[dot]2versammlungsrecht[dot]muenster[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Telefax:   0251 275-279-1219
Telefon:  0251 275-2060 / -2067

Persönliche Anmeldung:- bitte möglichst nach Terminvereinbarung - im Dienstgebäude Friesenring 43, Raum 69 (Erdgeschoss),    48147 Münster
Postalisch:  Polizeipräsidium Münster, ZA 1.2 Versammlungsrecht, Friesenring 43, 48147 Münster

In eilbedürftigen Fällen, wenn eine Versammlung sehr kurzfristig stattfinden soll und zu den allgemeinen Tagessprechzeiten ausnahmsweise von dem Sachgebiet Versammlungsrecht nicht mehr rechtzeitig  entgegen genommen werden kann, bestehen rund um die Uhr, d.h. auch an Wochenenden und Feiertagen, folgende Erreichbarkeiten:

E-Mail:    poststelle.muenster [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]muenster[at]polizei[dot]nrw[dot]de) 
Telefax:   0251 275-2196
Telefon:  0251 275-0
Persönliche Anmeldung: bei allen Polizeiwachen

Hier gibt es weitere Informationen zum Versammlungsrecht:

Praktische Hinweise der Polizei Münster: Eine Versammlung anzeigen - so geht's! 

Ausführliche Informationen der Polizei NRW zum Thema Versammlungen: https://polizei.nrw/artikel/versammlungen

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