Was wird von Ihnen erwartet?
- Die Bereitschaft, auch bei teils unangenehmen Klienten (durch Trunkenheits- und Drogendelikte), Blutproben zu entnehmen.
- Die Gewahrsamsfähigkeit von Personen auf den zugehörigen Polizeiwachen zum Zeitpunkt der Ingewahrsamnahme festzustellen.
- Ihr Einsatz erfolgt werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder von 17:00 Uhr bis 8:00 Uhr.
- Am Wochenende und an Feiertagen gilt ein 24-Stunden-Dienst.
Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Einfachsätzen der Gebührenordnung für Ärzte.
Für die Anfahrt wird jeweils eine Wegepauschale gezahlt.
Falls Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, wenden Sie sich an:
Polizeipräsidium Münster
Sachgebiet ZA 1.4
Frau Schlue
Friesenring 43
48147 Münster
ZA1.4.muenster [at] polizei.nrw.de
Tel. 0251 / 275-2025