Stellvertretender Polizeipräsident Günter Gross
Direktion Zentrale Aufgaben
Leiter der Direktion Zentrale Aufgaben ist der Leitende Regierungsdirektor Günter Gross.
Die Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) unterstützt mit Erledigung ihrer Arbeiten die Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und den Leitungsstab bei der Wahrnehmung der polizeilichen Kernaufgaben. Sie ist untergliedert in drei Dezernate und den Polizeiärztlichen Dienst.
Dezernat ZA 1

Die Aufgaben, die innerhalb des Dezernates ZA 1 wahrgenommen werden, sind heterogener als die der anderen Dezernate. Einige dieser Aufgaben haben überwiegend internen Charakter, während die anderen zu einem unmittelbaren Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern führen. Das Aufgabenspektrum beginnt in den allgemeinen Verwaltungsbereichen wie zum Beispiel der allgemeinen Organisationsangelegenheiten, dem Datenschutz, der zivilrechtlich geprägten Schadenersatzbearbeitung und der persönlicher finanzieller Ansprüche wie zum Beispiel Reisekosten, umfasst das von Bürgernähe geprägte Waffen-, Vereins- und Versammlungsrecht sowie die klassischen Aufgaben des Haushalts, der Buchhaltung, der Beschaffung von Gerät und Material bis hin zum Liegenschaftsmanagement einschließlich Neu- und Umbaumaßnahmen. Ergänzend kommt bei polizeilichen Einsätzen die Versorgung und mögliche Unterbringung von Einsatzkräften hinzu.

Dezernat ZA 2

Hierzu gehören die Personalverwaltung sowie die Aus- und Fortbildung des Polizeipräsidiums. Außerdem ist hier die Zuständigkeit für das Beschwerdemanagement, für die Arbeitsorganisation und für Arbeitszeitfragen angesiedelt. Die Personalverwaltung beschäftigt sich überwiegend mit Fragen des Beamtenrechts und des Tarifrechts. Die Einstellungen erfolgen direkt durch das Polizeipräsidium Münster. Während für Tarifbeschäftigte auch das Auswahlverfahren hier durchgeführt wird, werden Bewerbungen für die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten landesweit ausschließlich durch den Werbe- und Auswahldienst der Polizei bearbeitet. Der Bereich Aus- und Fortbildung, der ebenfalls zu den Personalaufgaben gehört, erfasst nicht nur die praktische Ausbildung der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter, sondern auch deren Begleitung während des Studiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Weiterhin gehören hierzu auch die Personalwerber sowie die Verantwortung für die interne und externe Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Dezernat ZA 3

Das Dezernat ZA 3 umfasst den gesamten Bereich der polizeilichen Technik und Logistik. Es berät in Sachen Einsatzmittel und hält diese vor, gewährleistet den Betrieb der IT-Technik vom Funk bis zum Telefon und vom Computer bis zur polizeilichen Anwendung. Fuhrparkmanagement, Werkstattwesen und zentraler Fahrdienst gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie die Waffentechnik und das Betreiben eines modernen Polizeischießstandes. Eine Telefonhotline gewährleistet schnelle Hilfe in allen technischen Angelegenheiten.

Polizeiärztlicher Dienst

Der Polizeiärztliche Dienst betreut die Angehörigen des Polizeipräsidiums Münster, sowie einige Umlandbehörden in arbeits- und betriebsmedizinischer Hinsicht. Durch regelmäßige Untersuchungen ist beispielsweise gewährleistet, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die im Rahmen ihrer Aufgaben auch Einsatzfahrten bewältigen müssen, die damit verbundenen hohen gesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Weiter übernimmt der Polizeiärztliche Dienst die Funktion der Krankenkasse für die Beamten und beschäftigt sich in diesem Rahmen mit Genehmigungsverfahren und Kostenanträgen. Darüber hinaus wird regelmäßig geprüft, ob durch die vielschichtigen dienstlichen Tätigkeiten bei der Polizei eventuell gesundheitliche Belastungen be- oder entstehen, die zu Spät- oder Dauerschäden bei den Beamten führen können und daher behandelt werden müssen. Eine der weiteren Aufgaben des Polizeiärztlichen Dienstes ist die Begleitung von Einsätzen der Polizei. Anlässe für solche Einsätze sind beispielsweise Staatsbesuche, Demonstrationen oder sportliche Großereignisse, die in der Regel ein hohes Polizeiaufgebot erforderlich machen. Auch gehört die regelmäßige Schulung der Angehörigen des Polizeipräsidiums Münster in Erster Hilfe zu den Aufgaben des Polizeiärztlichen Diensts.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110