Symbolfoto Fahrradstraße
"Fahr-Rad-Straße"
Fahrradstraßen bieten einen besonderen Schutz für Radfahrerinnen und Radfahrer, bündeln Verkehrswege und sollen zur Senkung von Unfällen beitragen.

Die Vorteile einer Fahrradstraße liegen in Münster, einer der fahrradfreundlichsten Städte Deutschlands, auf der Hand. Viele nutzen die „Leeze“, um möglichst einfach und schnell ans Ziel zu kommen. Dabei bietet die Fahrradstraße nicht nur einen besonderen Schutz für Radfahrerinnen und Radfahrer. Sie bündelt außerdem Verkehrswege und soll zur Senkung von Unfällen beitragen. Daher ist es für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wichtig, sich genau darüber zu informieren, welche Rechte und Pflichten sich hinter dem Verkehrszeichen "Fahrradstraße" (oben im Bild sichtbar: weißes Rad auf blauem Grund mit entsprechendem Schriftzug darunter) verbergen. 

Was ist erlaubt?

Das Verkehrsschild "Fahrradstraße" erlaubt neben Fahrrädern auch Elektrokleinstfahrzeugen die Benutzung. Somit dürfen sich dort auch E-Scooter und Pedelecs (Unterstützung bis maximal 25 km/h) aufhalten. Anderen Fahrzeugen ist das Befahren der Fahrradstraße nicht gestattet, es sein denn, dies ist mittels Zusatzschild gesondert geregelt. Sollte das der Fall sein, müssen Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen (zum Beispiel von Autos oder Motorrädern) bedenken, dass sie lediglich „zu Gast“ sind. Sie dürfen keinen Radfahrenden bedrängen, behindern oder gefährden. 

Es ist ausdrücklich gestattet, dass die Fahrräder nebeneinander fahren und dabei die komplette Fahrbahnbreite nutzen! Damit ein Kraftfahrzeug trotzdem rechtskonform überholen kann, muss bei diesem Vorgang ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Kraftfahrzeug und Fahrrad eingehalten werden. Das Verkehrsschild „Fahrradstraße“ beinhaltet rechtlich zudem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. 

Worauf muss ich achten?

Natürlich gelten auf einer Fahrradstraße im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen die bekannten Verkehrsregeln. Die Vorfahrt wird durch entsprechende Zeichen geregelt. Falls diese nicht vorhanden sind, gilt „Rechts vor Links“. Auch Parken ist grundsätzlich erlaubt, dabei ist jedoch ebenfalls die Beschilderung zu beachten.

Die Fahrradstraße entbindet natürlich keine Verkehrsteilnehmerin und keinen Verkehrsteilnehmer von der Rücksichts- und Sorgfaltspflicht. Sie soll die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer erhöhen. Trotzdem müssen alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf achten, konzentriert zu bleiben und vorausschauend zu fahren. Weiterhin sollten sie stets mit möglichem Fehlverhalten anderer rechnen und insbesondere auf Schwächere achten, zum Beispiel auf Kinder.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110