Zugefrorene Pkw-Frontscheibe
Gute Fahrt - auch im Winter
In der dunklen Jahreszeit steigt die Unfallgefahr aufgrund schlechter Sicht und widriger Witterungsverhältnisse. Wir erklären, worauf Sie achten sollten, damit Sie auch im Winter sicher ans Ziel kommen.
1. Sicherheits-Check vor der Abfahrt
  • Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler überprüfen und reinigen.
  • Alle Scheiben und Spiegel von Frost und Schnee befreien. (Guckloch reicht nicht!)
  • Fahrzeug von Schnee und Eisplatten (Achtung: Dachlasten bei Lkw) befreien.
  • Frostschutz für die Scheibenwaschanlage auffüllen.
  • Wischerblätter auf einwandfreie Funktion prüfen.
  • Gegebenenfalls Decken und warme Getränke mitführen.
  • Wettervorhersage checken (auch für das Zielgebiet).
  • Rechtzeitig losfahren.
2. Gefahrenquellen im Blick halten
  • Tiefstehende Sonne: Sie kann morgens und abends sehr stark blenden. Sonnenbrille griffbereit halten und auf eine saubere Windschutzscheibe achten.
  • Überfrierende Nässe: Gerade auf Brücken, Waldstücken oder freier Fläche kommt es unerwartet schnell zu diesem Phänomen. Bodenfrost kann es übrigens auch dann geben, wenn die Temperatur noch über null Grad liegt!
  • Stress: Morgens Schnee und tagsüber „Matsche“ machen die Straßen glatt und rutschig. Fahren Sie rechtzeitig los und planen Sie Reservezeit mit ein, um nicht in Stress zu geraten. Durch zu schnelles Fahren entstehen unnötige Risiken.
  • Winterzeit = Erkältungszeit! Rezeptfreie Schmerz- und Grippemedikamente können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Gerade in Kombination mit anderen Medikamenten kann es zu Wechselwirkungen kommen, die sich auf die Verkehrstauglichkeit auswirken können (z. B Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Schwindel u. Ä.). Bei Unsicherheit fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.
3. Geschwindigkeit anpassen
  • Die Geschwindigkeit ist den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es gilt außerdem, den Abstand zum Vorausfahrenden zu überprüfen, damit ausreichend Reaktionsspielraum bleibt, um ein Brems- oder Fahrmanöver einzuleiten.
  • Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
  • Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t (einschließlich ihrer Anhänger) sowie Zugmaschinen: Sie dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 Meter oder weniger eingeschränkt ist, sowie bei Schneeglätte oder Glatteis, den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110