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Opferschutzbeauftragte Martina Habeck
Im Interview: Martina Habeck
Unsere neue Opferschutzbeauftragte der Direktion Verkehr

Seit dem 8. Juni 2021 ist Polizeihauptkommissarin Martina Habeck als weitere Opferschutzbeauftragte der Direktion Verkehr für das Polizeipräsidium Münster im Einsatz. Damit ist sie fortan die erste Anlaufstelle, wenn Beteiligte eines Verkehrsunfalls Hilfe und Unterstützung benötigen. Dazu zählen auch die am Unfallort eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten.

Was motiviert besonders für dieses Amt?

Ich bin der festen Überzeugung, dass nach schweren Verkehrsunfällen niemand alleine gelassen werden darf. Betroffene, Zeugen, Ersthelfer und Angehörige können in eine schwere Krise stürzen, weil sie das Erlebte nicht richtig verarbeiten können oder ihre körperliche Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt ist. Jeder Mensch geht anders mit Herausforderungen und Problemen um. Daher ist es wichtig, dass wir allen Betroffenen ein individuelles und bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot unterbreiten können.

Darüber hinaus liegt es mir besonders am Herzen, dass auch die Kolleginnen und Kollegen nach belastenden Einsätzen die Möglichkeit haben, mich zu kontaktieren. Da möchte ich eventuelle Hemmschwellen oder Vorurteile unbedingt abbauen und mich dafür einsetzen, dass belastete Kolleginnen und Kollegen wissen, dass auch sie nicht alleine mit dem Erlebten umgehen müssen. 

Wie vielfältig ist das Hilfsangebot der Opferschutzbeauftragten? 

Das Angebot ist immer bedarfsorientiert und richtet sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen. Oft erlebe ich, dass schon ein kurzer Anruf den Genesungsverlauf unterstützen kann. In vielen Fällen begleiten wir die Beteiligten jedoch länger, bieten immer wieder Gespräche an und schauen, wo mögliche Ressourcen liegen. Dabei greifen wir auch auf ein breites Netzwerk von Partnern und Hilfsinstitutionen zurück.

Wie kommt der Kontakt zustande? 

In vielen Fällen kontaktiere ich nach einem Verkehrsunfall die beteiligten Personen und lade sie zu einem Gespräch ein. Bei besonders schweren Ereignissen stehen wir Opferschutzbeauftragte auch vor Ort zur Verfügung und betreuen Unfallbeteiligte, Zeugen und Ersthelfer an der Unfallstelle.

Leider ist es auch immer wieder erforderlich, dass wir Angehörigen eine Todesbenachrichtigung überbringen müssen. Das ist eine sehr herausfordernde Aufgabe, aber ich habe schon oft die Erfahrung machen dürfen, dass Betroffene, egal aus welchem Kontext, sich im weiteren Verlauf melden und für die Unterstützung in schweren Zeiten aufrichtig bedanken. 

Stichwort Zukunftspläne: Was sollte im Bereich Opferschutz bewegt werden?

Ich wünsche mir insbesondere, dass das Unterstützungsangebot für die Kolleginnen und Kollegen ausgebaut wird. Sowohl die Anzahl als auch die Qualität schwerer Einsätze ist in den vergangenen Jahren angestiegen und hinterlässt deutliche Spuren. Mögliche Folgeerscheinungen von dauerhafter oder nicht aufgearbeiteter Belastung können sich in Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen, Angst- oder Suchterkrankungen widerspiegeln. 

Ich glaube, dass dieser Bereich innerhalb der Polizei noch mehr in den Fokus rücken muss. Hier möchte ich mich als direkte Ansprechpartnerin verstanden wissen. Ich möchte an dieser Stelle jedoch ausdrücklich betonen, dass meine Aufgabe als zertifizierte Fachberaterin für Psychotraumatologie die Begleitung, Beratung, Unterstützung und Vermittlung ist, jedoch in keinem Fall eine Therapie. 

Kontakt und weitere Informationen

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