Die wichtigsten Handlungsempfehlungen:
- Halten Sie sich auf dem Laufenden über das bestehende LKW-Fahrverbot. Aktuelle Informationen hierzu bietet "Die Autobahn GmbH des Bundes" (siehe Verlinkung unten).
- Vorgaben für Gefahrguttransporte müssen eingehalten und beachtet werden:
§2 Abs.3 StVO:
„Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“ - Sonderregelungen für Schwertransporte sind zu beachten!
- Sobald Sie wieder fahren, gilt: Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger sowie Zugmaschinen dürfen, wenn die Sichtweite durch erheblichen Schneefall oder Regen auf 50 Meter oder weniger eingeschränkt ist sowie bei Schneeglätte oder Glatteis, den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen.