Zum Beispiel: Wie lange darf mein Sohn oder meine Tochter in welchem Alter ausgehen? Oder: Worauf muss ich als Veranstalter eines Events achten (unter anderem: Zutritt, Zeiten, Aussschank von alkoholischen Getränken)? Auf diese und viele weitere Fragen gibt das Jugendschutzgesetz Antworten.
Was wir zu diesem Thema anbieten:
Wir beraten Sie gerne telefonisch bei Ihren Fragen rund um den Jugendschutz und laden Sie ein, sich dazu beim zuständigen Ansprechpartner oder unter der allgemeinen Geschäftsnummer zu melden. Alle Beratungen zum Thema Jugendschutz sind selbstverständlich kostenlos.