Das Jugendschutzgesetzt macht insbesondere für den Alkoholkonsum entscheidende Vorgaben. Daher sprechen wir auch die Grundlagen dieses Gesetzes in unseren Vorträgen an.
Was wir Ihnen anbieten:
Der Alkoholkonsum beginnt bei Jugendlichen statistisch gesehen durchschnittlich im Alter von 12,8 Jahren. Daher bieten wir entsprechende Präventionsveranstaltungen bereits ab dem 7. oder 8. Schuljahr an.
Dabei führen wir die Jugendlichen in Form eines Frage- und Antwortspiels an das Thema heran, denn so können wir sie aktiv mit einbeziehen. Sie sollen zu verschiedenen Behauptungen eine Einschätzung abgeben, bevor unser Referent das Rätsel mit der passenden Erläuterung und Begründung der richtigen Lösung aufklärt.
Im Laufe des Vortrages werden außerdem die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die jeweiligen Rechtsvorschriften (zum Beispiel Jugendschutzgesetz/ Straßenverkehrsordnung) deutlich gemacht.
Aus- und Fortbildung für Erwachsene
Zum Thema „Drogen“ beziehungsweise deren Missbrauch und den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen bieten wir bei Bedarf auch Vorträge und Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Jugendarbeit, für Rettungskräfte oder auch für Übungsleiter an.