StO-Novelle
Mehr Schutz für Fahrradfahrer
Die StVO-Novelle tritt heute (28.04.2020) in Kraft.
Michael Volmer

Mehr Sicherheit und Schutz für Radfahrer und Fußgänger, härtere Strafen für Falschparker und Raser: Die neue Straßenverkehrsordnung bringt neue Regeln und höhere Bußgelder, die insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer stärken sollen. Wer beispielsweise als Autofahrer auf einem Radweg hält, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder zu schnell fährt, muss sich ab sofort auf härtere Strafen einstellen.

Im Folgenden informieren wir Sie auszugsweise über die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Detailliertere Informationen finden Sie in unserem Newsletter „Informativ“ Nr.124 und auf der Internetseite des BMVI.


Sachinformationen:

Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
Die bestehende Grünpfeilregelung wird auch auf Radfahrer ausgedehnt. Zusätzlich wird ein gesonderter Grünpfeil für Radfahrer eingeführt.

Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge
Bislang war beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben. Von nun an muss zu ihnen innerorts mindestens ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts sind zwei Meter notwendig.

Abbiegen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen
Führer von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen dürfen nach Erweiterung der StVO innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen. Dadurch sollen schwere Verkehrsunfälle vermieden und die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer erhöht werden.

Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer
Die Novelle sieht ein generelles Haltverbot auf Schutzstreifen vor. Bislang durften Autos noch bis zu drei Minuten auf dem Schutzstreifen für Radfahrer halten.

Neue Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wer gegen das vorgeschriebene Tempolimit verstößt, wird demnächst härter bestraft.
Bei Überschreitungen von bis zu 20 km/h werden die bisher gültigen Regelsätze verdoppelt.
Neu ist, dass innerorts nun schon ab 21 km/h zu schnell ein einmonatiges Fahrverbot droht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften droht dieses bei einer Überschreitung des Tempolimits um 26 km/h.

Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen 200 € Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Fahrer, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatz-fahrzeuge „dranhängen“, müssen ebenfalls mit härteren Strafen rechnen.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110