Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches geregelt. Dazu zählen unter anderem:
- Beleidigung auf sexueller Grundlage
- Sexuelle Belästigung, das nicht gewünschte Berühren in sexuell bestimmter Weise
- K.-o.-Tropfen im Getränk, um das Opfer willenlos zu machen
- Erzwingen sexueller Praktiken unter Androhung oder Anwendung von Gewalt
Was wir Ihnen anbieten:
- Polizeiliche Beratung , telefonisch oder persönlich
- Zögern Sie bitte nicht, sich auch dann bei uns zu melden, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich in Ihrem individuellen Fall um eine Straftat handelt! Wir helfen Ihnen, dies zu beurteilen.
- Vermittlung an eine Beratungsstelle