Sicherheit für Senioren - Kaffeefahrten
Angebote zu Kaffeefahrten werden von Senioren seit den 1960er Jahren genutzt, um in einem vermeintlich geschützten Rahmen mit Gleichgesinnten etwas zu erleben.

Unseriöse Anbieter locken Interessenten in Anschreiben …

  • …mit einer Fahrt in einem bequemen Luxusbus
    Die Ausstattung des Busses ist dabei nicht festgeschrieben. Und wenn dann die Heizung ausfällt, was soll verkauft werden? Heizdecken natürlich. Achten Sie darauf, ob auch die Rückfahrt gesichert ist.
     
  • …durch die herrliche Heidelandschaft
    Die Anfahrt geht kreuz und quer durch die Lande, damit die Teilnehmer die Route nicht nachvollziehen können. Das erschwert die Standortbeschreibung für Teilnehmer, die einen Notruf absetzen wollen. Selbst der Busfahrer erfährt den Zielort teilweise erst während der Fahrt.
     
  • …mit einer kleinen Verkaufsshow
    Dabei wird aus einer „kleinen Verkaufsshow“ eine stundenlange aggressive Verkaufsveranstaltung mit psychologisch erfahrenem Verkaufspersonal. Manchmal wird die Rückfahrt erst angetreten, wenn genug gekauft wurde.
    Im Angebot sind i.d.R. völlig überteuerte Billigwaren, wir Decken, Töpfe oder Wellness-Produkte.
     
  • …und einem Mittagessen, inklusive Gratis-Getränk
    Hier gilt es, auf die Formulierung zu achten. In der Regel muss das Essen separat gezahlt werden. Bei dem Gratis-Getränk kann es sich um ein Glas Leitungswasser handeln.
     
  • …mit Vergünstigungen für mitgebrachte Kunden
    Mit diesem vermeintlichen Angebote für Mitreisende soll die Teilnehmergruppe vergrößert werden. Dabei muss man bedenken, dass jemand erst dann zum Kunden wird, wenn er etwas kauft!
     
  • …mit Geschenken
    Von so manchem versprochenen Frühstückskorb ist nur noch eine Tütensuppe übrig geblieben. Oder ein sogenannter Solarwäschetrockner entpuppte sich als Wäscheleine.
Hinweise Ihrer Polizei
  • Lesen Sie das Angebot einer Kaffeefahrt sehr sorgfältig, auch das Kleingedruckte
     
  • Halten Sie Rücksprache mit einer Vertrauensperson oder der Verbraucherzentrale
     
  • Schließen Sie keinen Kaufvertrag voreilig oder unter Druck ab
     
  • Achten Sie auf das richtig eingetragene Kaufdatum, um das 14-tägige Widerrufsrecht bei Bedarf nutzen zu können
     
  • Im Kaufvertrag muss eine verantwortliche Person und die Firma mit Sitz verzeichnet sein, nur ein Postfach ist nicht ausreichend
     
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht genau verstanden haben! Eine Unterschrift ist immer bindend!
     
  • Rufen Sie die Polizei 110, wenn man Sie zu einem Vertragsabschluss nötigen, oder wenn man Sie am Verlassen einer Verkaufsveranstaltung hindern will.

 

 

 

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110