Vorsicht vor Cybergrooming
Infos und Links
Die Kriminalprävention informiert über das Themenfeld Cybeergrooming. Was es ist und wie man sich schützen kann.
V. van Eisden

Vorsicht vor Cybergrooming

Cybergrooming bezeichnet die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet. Sexuelle Belästigung von Minderjährigen im Internet ist keine Seltenheit mehr – Erwachsene suchen ihre Opfer auf beliebten Plattformen wie TikTok, Snapchat, Facebook, Insta, Foren oder in Videospielen und verwickeln Kinder und Jugendliche in zunächst harmlose Gespräche. Dann drängen sie darauf, Fotos und Videos untereinander zu schicken oder ein Treffen zu verabreden.

Lass dich im Netz nicht von Unbekannten anmachen!
Du weißt nie, wer sich hinter einem Nickname oder dem Profil tatsächlich verbirgt.
Denke daran, dass der angeblich 14- oder 16-Jährige in Wirklichkeit ein Erwachsener sein könnte – auch wenn du schon Fotos oder Videos geschickt bekommen hast!

 

Hilfreiche Links findest du in der rechten Spalte!

Auch hier bekommst du telefonisch Hilfe und Unterstützung:

Nummer gegen Kummer e.V. bietet anonyme und kostenfreie telefonische Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern an.

Kinder- und Jugendtelefon Tel.: 116 111, Mo bis Sa von 14-20 Uhr

Elterntelefon Tel.: 0800 – 111 0 550, Mo bis Fr von  9-17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr

Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten. Es ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten.

Telefon: 0800-30 50 750 (kostenfrei und anonym)

Unsere Tipps:

•             Wichtig ist es, dass du dich jemandem anvertraust und darüber redest

•             Wenn du dich sexuell bedrängt fühlst, dann melde das der Polizei, erstatte eine Strafanzeige.

•             Treffe dich nicht mit Unbekannten.

•             Zusätzlich kannst du den Anbieter des Sozialen Netzwerkes oder dem Betreiber informieren,  damit er diesen Account sperren kann.

•             Brich in jedem Fall den Kontakt zu dem unbekannten User ab.

•             Um Cybergrooming nachweisen zu können, ist es wichtig, dass du Screenshots oder Fotos von den sexuellen Anmachen machst.

•             Frage bei der Polizei, wie du Beweise übermitteln kannst. Erkundige dich konkret danach, ob du anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollst. Denn je nach Inhalt der Aufnahmen kannst du dich unter Umständen selbst strafbar machen, wenn du Bilder und Fotos versendest.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110