Vorsicht vor K.-o.-Tropfen!

Symbolbild K.-o.-Tropfen
Vorsicht vor K.-o.-Tropfen!
Passen Sie beim Ausgehen und Feiern auf, dass Sie nicht Opfer einer Straftat werden.

Die Clubs bei uns in Münster sind größtenteils wieder geöffnet. Aber Achtung, manch einer unter den Feierfreudigen hat vielleicht böse Absichten. Kurz mal das Glas stehen gelassen oder ein Getränk von einer fremden Person angenommen - in Sekundenschnelle können Sie Opfer von K.-o.-Tropfen werden. 

Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unbewussten Einnahme beginnen die Tropfen zu wirken: Nach anfänglicher Euphorie folgen Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Das Opfer ist hilf-und wehrlos, wacht später auf und kann sich an nichts erinnern. 

In Verbindung mit Alkohol oder anderen Drogen können Substanzen wie GHB (Gammahydroxybutyrat - auch bekannt als Liquid Ecstasy) oder andere farb- und geruchlose Medikamente und Beruhigungsmittel, die als K.-o.-Tropfen verwendet werden, ernsthafte gesundheitliche Schäden anrichten. Im schlimmsten Fall kann eine Überdosis zum Tod führen!

Diese Symptome sind typisch, wenn K.O.-Tropfen verabreicht wurden: 
  • Schwindel
  • Übelkeit
  • Plötzliche Schläfrigkeit
  • Ungewöhnliche motorische oder psychische Auffälligkeiten 
Was zu tun ist, wenn der Verdacht besteht, dass Ihnen oder einer anderen Person K.-o.-Tropfen verabreicht wurden: 
  • Sofort einen Arzt beziehungsweise die Notaufnahme aufsuchen!
    K.-o.-Tropfen können nur wenige Stunden im Blut und Urin nachgewiesen werden. 
  • Anzeige bei der Polizei erstatten.
    Die Verabreichung dieser Substanzen kann verschiedene Tatbestände erfüllen und sollte in jedem Fall auf einer Wache oder online angezeigt werden. 
Damit es gar nicht erst so weit kommt - so können Sie sich schützen: 
  • Getränke selbst bestellen und entgegennehmen.
  • Auch bei der Zubereitung der Getränke aufmerksam sein. 
  • Keine Getränke von Fremden annehmen.
  • Getränke nicht aus den Augen lassen oder Freunde bitten, kurz darauf aufzupassen.
  • Hand aufs Getränk - auch im Gespräch oder auf der Tanzfläche.
  • Aufeinander achtgeben!
  • Egal ob bei Freundinnen und Freunden oder bei anderen Personen - im Ernstfall Hilfe holen. 
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110