- Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen, Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen
- Nachweis über die sichere Aufbewahrung - Formular
- Nachweis über die sichere Aufbewahrung - Merkblatt
- Kleiner Waffenschein - Antrag auf Erteilung
- Kleiner Waffenschein - Merkblatt
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Allgemeine Informationen:
Das Polizeipräsidium Münster - Direktion Zentrale Aufgaben, Zentralinspektion 1, Sachgebiet ZA 1.2 - ist die örtlich zuständige Behörde für ordnungsrechtliche Aufgaben nach dem Waffengesetz. Sie ist daher für alle Antragsteller und Erlaubnisinhaber mit Hauptwohnsitz in Münster zuständig.
Zuständigkeiten:
• Waffenan- und -abmeldungen
• Waffenrechtliche Auskunfts- und Beratungsersuchen
• Annahme von zur Vernichtung bestimmten Waffen
• Waffenbesitzkarten, Europäischen Feuerwaffenpässe, Ein- und Ausfuhrerlaubnisse, Verlust- und Fundanzeigen, Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
• „Kleiner Waffenschein“ für PTB-Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen)
• Waffenrechtliche Erb- und Nachlassverfahren - „Erben-Waffenbesitzkarten“, Nachweisverfahren Blockiersysteme für Erbwaffen
• Schießanzeigen/Benennung der verantwortlichen Aufsichtspersonen bei Schießveranstaltungen
• Waffenrechtlichen Verfahren, insbesondere Ablehnungen, Widerrufs- und Waffenverbotsverfahren
• Rechtsangelegenheiten der Arbeitsbereiche Abnahme von Schießstätten, Waffenhandel sowie Sach- und Fachkundeprüfungen
• Staatliche Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde für den Zuständigkeitsbereich Regierungsbezirk Münster
Abweichende Termine, zu unseren allgemeinen Sprechzeiten, können im begründeten Ausnahmefall nach vorheriger Absprache vereinbart werden. Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Waffenrechtsstelle Münster innerhalb der Öffnungszeiten.
Weitere Hinweise finden Sie unter:
https://polizei.nrw/waffenrecht-3