Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist die Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. Erfasst werden neben den von der Polizei bearbeiteten Straftaten auch die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen. Die Aussagekraft der PKS wird besonders dadurch eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird (Dunkelfeld). Bei der PKS handelt es sich um eine so genannte „Ausgangsstatistik“, das heißt die bekannt gewordenen Straftaten werden erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder Gerichte erfasst. In der PKS sind keine Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutzdelikte, Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen werden, und nur wenige Verkehrsdelikte enthalten. Die Gesamtzahl aller Straftaten umfasst daher in der PKS alle übrigen der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte.
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