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Beantragung einer elektronischen Fußfessel - Polizei Münster weist Vorwürfe, dem Gericht eine falsche Ladungsadresse benannt zu haben, zurück
Im Fall der Beantragung einer elektronischen Fußfessel für einen wegen Mordes angeklagten 55-jährigen Mann aus Münster weist die Polizei Vorwürfe, eine nicht mehr aktuelle Ladungsadresse beim Amtsgericht benannt zu haben, zurück.
PLZ
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Polizei Münster
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Der Rechtsanwalt des Betroffenen hatte über Medien verlautbart, dass eine alte Anschrift seines Mandanten von der Polizei benutzt worden sei, obwohl dieser sich seit Längerem bei seiner Lebensgefährtin aufhalte.

Diesen Vorwurf weist die Polizei zurück. Der polizeiliche Antrag enthielt sowohl die Anschrift, an der der Betroffene nach wie vor amtlich gemeldet ist, als auch die Anschrift seiner Lebensgefährtin, an der er nicht gemeldet ist, sich aber nach der Polizei vorliegenden Erkenntnissen hätte aufhalten können und - wie sein Rechtsanwalt nunmehr mitteilen lässt - auch aufhalte. Darüber hinaus lagen der Polizei Hinweise auf den Aufenthalt des Betroffenen in einer Kleingartenanlage in Münster vor.

Nachdem die gerichtliche Ladung zu einem Anhörungstermin am 24.03.2021 an seiner aktuellen Meldeanschrift nicht zugestellt werden konnte, hat die Polizei Münster beide Adressen und die Kleingartenanlage mehrfach aufgesucht, ohne den 55-Jährigen dort anzutreffen. Auf den polizeilichen Hinweis, dass jedenfalls der Name des Betroffenen an der Anschrift seiner Lebensgefährtin angebracht sei, hat das Amtsgericht den Betroffenen schließlich unter dieser Anschrift geladen.

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