Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Borken und der Polizei Münster
Nachtrag zu den Pressemitteilungen: https://muenster.polizei.nrw/presse/zwei-leichen-in-erde-vergraben-in-gronau-epe-gefunden und https://muenster.polizei.nrw/presse/nach-doppel-leichenfund-in-gronau-epe-identitaeten-weiter-ungeklaert.
Die Identität von einem der Verstorbenen konnte aufgrund der Beschreibung und der Veröffentlichung der Tätowierungen, einem nachfolgenden Hinweis aus seinem familiären Umfeld und eines mittlerweile durchgeführten DNA-Abgleichs geklärt werden. Es handelt sich bei diesem Verstorbenen um einen 25 Jahre alten polnischen Staatsangehörigen aus der Nähe von Danzig. Zu welchem Zeitpunkt der Verstorbene aus Polen und mit welchem konkreten Ziel er ausgereist ist, ist ebenso wie die Frage, ob er Polen in Begleitung anderer Personen verlassen hat, Gegenstand der weiterhin andauernden Ermittlungen. Erste Ermittlungsergebnisse deuten darauf hin, dass er sich auch in den Niederlanden aufgehalten haben könnte.
Die Identität des zweiten Verstorbenen ist weiterhin nicht bekannt.
Die bislang durchgeführten toxikologischen Untersuchungen lassen keinen Rückschluss auf eine Todesursache zu. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Hierzu sind auch weitere rechtsmedizinische Institute und das Landeskriminalamt eingebunden.
Das sogenannte „Haarbüschel“ konnte noch keinem der Verstorbenen zweifelsfrei zugeordnet werden. Festgestellt werden konnte lediglich, dass es sich um menschliches Haar handelt. Auch diesbezüglich dauern die Untersuchungen an.
Für Presseanfragen steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0172 2913810 zur Verfügung.