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Symbolfoto Polizeigewahrsam
Nach Messereinsatz in Tecklenburg - 20- und 23-jährige Männer aus Lengerich in Untersuchungshaft
Nachtrag zur Pressemitteilung „20-Jähriger bei Auseinandersetzung durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt“ (ots 22.9., 8:55 Uhr)

Nachdem am Dienstagabend (21.9., 20:15 Uhr) auf einem Schulgelände an der Straße Howesträßchen in Tecklenburg ein 20-Jähriger durch Messerstiche schwer verletzt wurde, wurden heute (24.9.) zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen.
PLZ
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Polizei Münster
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Am späten Nachmittag erließ eine Richterin am Amtsgericht Münster Haftbefehl gegen die beiden 20- und 23-jährigen Männer aus Lengerich wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. 

„Nach den bisherigen Ermittlungen sind die Beschuldigten dringend verdächtig, sich am Dienstagabend mit den beiden Verletzten auf dem Schulgelände zum Drogenverkauf verabredet zu haben“, erläutert Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. „Die beiden 17- und 20-Jährigen aus Tecklenburg sollen allerdings bereits zuvor geplant haben, die Betäubungsmittel nicht zu bezahlen und mit diesen zu flüchten.“  

Die Beschuldigten sollen zunächst mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug mit gefälschten Kennzeichen zum verabredeten Treffpunkt gefahren sein und ein Messer im Fahrzeug dabei gehabt haben. Als sie die Drogen übergeben hatten und die 17- und 20-Jährigen mit den Betäubungsmitteln flüchteten, sollen die Tatverdächtigen hinterhergerannt sein. Bei der im Anschluss entstandenen körperlichen Auseinandersetzung wurde der 20-Jährige durch drei Stiche unter anderem in die Lunge schwer und der 17-Jährige leicht verletzt. 

„Durch wen und auf welche Weise das Messer eingesetzt wurde und ob noch weitere Personen an der Tat beteiligt waren, ist Bestandteil der weiteren Ermittlungen“, erklärt der Leiter der Mordkommission Thomas Masthoff. „Ein mögliches Tatwerkzeug haben wir bei einer Durchsuchung eines Bekannten der beiden Beschuldigten gefunden. Den Hinweis darauf hat der 23-Jährige im Rahmen seiner Vernehmung gegeben.“

Der dringende Tatverdacht hat sich aufgrund der bisher durchgeführten Ermittlungen und insbesondere aufgrund der Angaben des 17-Jährigen ergeben. Zudem wurden auf dem Schulgelände Reste von Betäubungsmitteln aufgefunden. 
Der 20-Jährige hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Rufnummer 0172-2913810 zur Verfügung.
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110