Polizei verfügt Beschränkungen für Versammlung am Samstag (25.1.)

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Motorradpolizist und Einsatzwagen der Polizei
Polizei verfügt Beschränkungen für Versammlung am Samstag (25.1.)
Aufzug verläuft außerhalb des Promenadenrings
PLZ
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Polizei Münster
Polizei Münster

Die Polizei Münster hat am Mittwoch (22.01.) für eine angezeigte Versammlung am kommenden Samstag (25.01., 09:30 bis 22 Uhr) eine beschränkende Verfügung erteilt.

Bei der angezeigten Versammlung handelt es sich um einen Aufzug. Die Polizei als zuständige Versammlungsbehörde hat eine Änderung der geplanten Route verfügt und einen 56-jährigen Mann aus Hagen als Redner abgelehnt 

Der Aufzug soll laut Verfügung nun am Servatiiplatz starten und dort auch wieder enden.

Die Beschränkungen sollen gewährleisten, dass die geplante Versammlung einen störungsfreien und sicheren Verlauf nimmt, mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Rechte Dritter soweit wie möglich reduziert werden.

Die Polizei hat dabei das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit mit den betroffenen Grundrechten unbeteiligter Dritter miteinander abgewogen. Diese Abwägung machte die Streckenverlegung erforderlich, da die Einschränkungen Dritter stärker ins Gewicht fallen, als das örtliche Selbstbestimmungsrecht der Anzeigenden. Der Zweck der Versammlung kann mit einer ebenso großen Öffentlichkeitswirksamkeit auch an der alternativen Örtlichkeit erreicht werden. Bei der Abwägung ging es auch um die Rechte der Kaufmannschaft und Marktbeschicker, der Einkaufenden und Touristen, die Sicherheit des Verkehrs und Erreichbarkeit des Innenstadtbereich, das Freihalten von Rettungswegen sowie eine mögliche Trennung von Meinungsgegnerinnen und -gegner für einen friedlichen Versammlungsverlauf. Schließlich finden am Samstag auch sechs Infostände verschiedener Parteien für den Wahlkampf statt, so dass auch die Rechte der Parteien sowie der ungehinderte Zugang zu Parteiinformationen für die Bürgerinnen und Bürger in die Abwägung eingeflossen sind. 

Das Redeverbot gegen einen 56-jährigen Mann aus Hagen sprach die Polizei Münster aufgrund relevanter polizeilicher Erkenntnisse aus, da der Anzeigende bei Versammlungen wiederholt mit unterschiedlichen Parolen und der Missachtung von Beschränkungen in Erscheinung getreten war.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110