Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Borken und der Polizei Münster
Am 09. Mai erhielt die Polizei Kenntnis wegen des Anfangsverdachts eines Sexualdelikts zum Nachteil eines Kindes. Die Tat soll sich in einem Kindergarten in Gronau ereignet haben.
Der Verdacht basiert auf Angaben eines Elternteils des möglicherweise betroffenen Kindes.
Die Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang. Weitere Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden. Bis auf Weiteres gilt die Unschuldsvermutung.