E-Scooter nutzen - aber richtig
Alkohol auf dem E-Scooter? Klares Foulspiel!
Auf einem E-Scooter gelten im Hinblick auf den Alkoholkonsum die gleichen Regeln, wie mit einem Auto!
Polizei Mettmann

Egal ob im Stadion, beim Grillen mit Freunden oder auf dem Fanfest: Wer die Fußball-Europameisterschaft verfolgt, verbindet das oftmals auch mit dem Konsum von alkoholischen Getränken – und lässt richtigerweise das Auto stehen.

Doch Vorsicht: Fans die meinen, nach einem feucht-fröhlichen Fußballfest angetrunken stattdessen auf einem E-Scooter die Heimreise anzutreten, seien gewarnt:

Auf einem E-Scooter gelten im Hinblick auf den Alkoholkonsum die gleichen Regeln, wie mit einem Auto! 

 

Im Klartext bedeutet das:

Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen die Null-Promille-Grenze beachten. Ab einem Promillewert von 0,5 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor – sozusagen die Gelbe Karte.

Ein grobes Foulspiel liegt bei einem Promillewert von 1,1 vor – hier spricht man auch von der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit, was nach §316 StGB sogar einen Straftatbestand erfüllt (Rote Karte). Punkte gibt es dafür auch keine in der Tabelle, dafür aber in Flensburg. Ferner droht ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Ein hohes Bußgeld kommt obendrein noch dazu.

 

Also:

Begehen Sie bitte kein Foulspiel und lassen Sie sich auch nicht ins Abseits stellen, denn unsere Referees haben den Verkehr nicht nur an den Spieltagen im Blick und sind für ihr konsequentes Pfeifen bekannt! Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr - und denken Sie an Ihren Führerschein: Nehmen Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke besser ein Taxi oder lassen Sie sich von Freunden oder Verwandten nach Hause fahren. Ein E-Scooter ist nach dem Konsum von Alkohol keine adäquate Alternative!

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110