Elektrokleinstfahrzeugverordnung

Elektrokleinstfahrzeugverordnung
Elektrokleinstfahrzeugverordnung
Elektrokleinstfahrzeuge, zum Beispiel E-Scooter oder Segways, sind in Deutschland über die ElektrokleinstfahrzeugVO geregelt und zulässig.

Dieses ist verknüpft mit diversen Vorgaben, die zu beachten sind. In der folgenden Übersicht sind einige Maßgaben dargestellt:

  • Rechtsgrundlage: Elektrokleinstfahrzeugverordnung und VO EU Nr. 168/2013
     
  • ABE (allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis) muss zwingend vorhanden sein
     
  • Auf einem am Fahrzeug angebrachten Fabrikschild muss vermerkt sein: „Elektrokleinstfahrzeug“, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Genehmigungsnummer und Fahrzeugidentifizierungsnummer
     
  • Mindestalter 14 Jahre
     
  • Das Fahrzeug muss eine Lenk- oder Haltestange haben
     
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h
     
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen 1400 Watt)
     
  • Bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen mit Benutzungspflicht sind diese zu benutzen. Ansonsten ist auf der Fahrbahn/Straße zu fahren
     
  • Keine Fuß- / Gehwegnutzung zulässig - auch nicht mit ausgeschaltetem Motor (Aussage BMVI)
     
  • Keine Fahrerlaubnis- oder Prüfbescheinigungspflicht
     
  • Bereits käuflich erworbene Fahrzeuge können u.U. nachgerüstet werden. Werden sie nicht nachgerüstet, dürfen sie im öffentlichen Verkehr nicht genutzt werden
     
  • Es besteht keine Helmpflicht, sie wird aber empfohlen
     
  • Promillegrenze wie bei Kraftfahrzeugen
     
  • Haftpflichtversicherung ist Pflicht - ein Aufkleber als Versicherungskennzeichen ist im hinteren Bereich sichtbar anzubringen. Fehlt diese Versicherung handelt es sich um eine Straftat
     
  • Bei Benutzen des Radweges gelten die Ampeln wie für Radfahrer
     
  • Zwei unabhängige Bremsen, Seitenstrahler und Klingel sind vorgeschrieben, ebenso wie Licht nach vorne und hinten, welche aber abnehmbar sein dürfen
     
  • Es gibt zu diesen Fahrzeugen in Europa keine einheitlichen Regelungen, so dass man sich vor einer Mitnahme in andere europäische Länder über die dort geltenden Gesetzesregelungen informieren sollte
     
Mit E-Scootern praktisch und sicher ans Ziel

Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. Was muss ich alles beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen?

Sicher unterwegs auf dem E-Scooter

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110