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Elektrokleinstfahrzeugverordnung
Elektrokleinstfahrzeugverordnung
Elektrokleinstfahrzeuge, zum Beispiel E-Scooter oder Segways, sind in Deutschland über die ElektrokleinstfahrzeugVO geregelt und zulässig.

Dieses ist verknüpft mit diversen Vorgaben, die zu beachten sind. In der folgenden Übersicht sind einige Maßgaben dargestellt:

  • Rechtsgrundlage: Elektrokleinstfahrzeugverordnung und VO EU Nr. 168/2013  
  • ABE (allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Einzelbetriebserlaubnis) muss zwingend vorhanden sein  
  • Auf einem am Fahrzeug angebrachten Fabrikschild muss vermerkt sein: „Elektrokleinstfahrzeug“, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Genehmigungsnummer und Fahrzeugidentifizierungsnummer  
  • Mindestalter 14 Jahre  
  • Das Fahrzeug muss eine Lenk- oder Haltestange haben  
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h  
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen 1400 Watt)  
  • Bei vorhandenen Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen mit Benutzungspflicht sind diese zu benutzen. Ansonsten ist auf der Fahrbahn/Straße zu fahren  
  • Keine Fuß- / Gehwegnutzung zulässig - auch nicht mit ausgeschaltetem Motor (Aussage BMVI)  
  • Keine Fahrerlaubnis- oder Prüfbescheinigungspflicht  
  • Bereits käuflich erworbene Fahrzeuge können u.U. nachgerüstet werden. Werden sie nicht nachgerüstet, dürfen sie im öffentlichen Verkehr nicht genutzt werden  
  • Es besteht keine Helmpflicht, sie wird aber empfohlen  
  • Promillegrenze wie bei Kraftfahrzeugen  
  • Haftpflichtversicherung ist Pflicht - ein Aufkleber als Versicherungskennzeichen ist im hinteren Bereich sichtbar anzubringen. Fehlt diese Versicherung handelt es sich um eine Straftat  
  • Bei Benutzen des Radweges gelten die Ampeln wie für Radfahrer  
  • Zwei unabhängige Bremsen, Seitenstrahler und Klingel sind vorgeschrieben, ebenso wie Licht nach vorne und hinten, welche aber abnehmbar sein dürfen  
  • Es gibt zu diesen Fahrzeugen in Europa keine einheitlichen Regelungen, so dass man sich vor einer Mitnahme in andere europäische Länder über die dort geltenden Gesetzesregelungen informieren sollte  

Mit E-Scootern praktisch und sicher ans Ziel

Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. Klingt trocken, beflügelt aber schon in vielen anderen europäischen Innenstädten die Mobilität. Was muss ich alles beachten, wenn ich mit dem E-Scooter unterwegs bin, um möglichst sicher zum Ziel zu kommen?

Sicher unterwegs auf dem E-Scooter

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