Der Schriftzug "Cyber-Grooming" auf neongrünem Hintergrund
Safer Internet Day 2024 - Cyber-Grooming
Im Zuge unserer Themenwoche anlässlich des Safer Internet Days 2024 informieren wir vom 5. - 11. Februar 2024 täglich über jeweils ein neues Thema rund um den Schutz vor Straftaten im Internet.

+++ Together for a better internet +++

Mit dem Begriff Cyber-Grooming (englisch: anbahnen, vorbereiten) wird das gezielte Einwirken auf Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Meist findet die Kontaktaufnahme mit der konkreten Absicht statt, sexuellen Missbrauch online
(Chat, Fotos, Videos, Sexting, Erpressung z. B. von pornografischen Video- aufnahmen) oder offline bei realen
Treffen anzubahnen.

Laut § 176 Absatz 4 Nr. 3 (StGB) sind strafrechtliche Folgen zu erwarten, wenn auf Kinder unter 14 Jahren durch Schriften (8 11 Abs. 3) eingewirkt wird, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen, die sie an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem
Dritten an sich vornehmen lassen sollen.

Tipps für Eltern

Sensibilisieren Sie Ihre Kinder, misstrauisch zu werden, wenn ihre Online-Bekanntschaft…

  • viele Komplimente macht
  • für alles Verständnis hat
  • bemüht jugendliche Sprache nutzt
  • anbietet Modelfotos zu machen
  • fragt, ob das Kind oder Jugendliche allein chattet
  • persönliche Daten und Bilder verlangt
  • ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat
  • das Kind oder Jugendlichen bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt
  • verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten
  • von einer Plattform zu einem Messenger wechseln möchte oder sich sogar heimlich treffen möchte

Was ist zu tun, wenn das eigene Kind im Netz sexuell belästigt wird?

Dokumentieren Sie als Elternteil den Chat-Verlauf, z.B. durch Screenshots. Wenden Sie sich (auch telefonisch) an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
Fragen Sie nach, wie gesicherte Beweise übermittelt werden können. Erkundigen Sie sich konkret danach, ob anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf gesichert werden sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen können Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen!
Nach Absprache mit der Polizei blockieren Sie den Absender oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk.
Nehmen Sie Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.

Mehr Informationen gibt es auf unserer Internetseite oder unter https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/cybergrooming-was-eltern-und-kinder-wissen-sollten/ 
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Weitere Themen für Ihre Sicherheit

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110