Unsere Kolleginnen und Kollegen informieren heute von 11-14 Uhr in den Münster Arkaden zum Thema Kriminalität und Prävention im Internet. Wir freuen uns auf Euch!
Heute geht es um das Thema Sexting:
Beim so genannten Sexting erstellen und versenden Menschen freiwillig erotische Fotos, Videos oder Nachrichten und versenden diese über Mail oder Messenger.
Zum Flirten, zur Selbstdarstellung, zur Beziehungspflege, oder um sich auszuprobieren - Sexting gehört für viele Jugendliche zur Entdeckung der Sexualität dazu. Doch dieser Spaß hat klare Grenzen. Sexting ist nicht verboten, kann aber zur Straftat werden. Wann ist Sexting strafbar?
Sexting unter Minderjährigen ist zunächst nicht verboten. Es kann aber durchaus strafbar sein.
Sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) beispielsweise sind ausnahmslos verboten, sie fallen unter den Tatbestand der Kinderpornografie.
Bei Jugendlichen ab 14 Jahren, die sich gegenseitig und - das ist wichtig - einvernehmlich Nacktbilder, sogenannte „Nudes", zusenden, handelt es sich hingegen nicht um die Herstellung und Verbreitung von Jugendpornografie (§ 184c StGB).
! Wichtig: Die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ist immer strafbar.!
Mehr Infos zum Thema findet ihr hier:
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/ [polizei-beratung.de] detailansicht/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/
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