Jugendlicher mit Joint
Drogenprävention
Es gibt eine Vielzahl von Drogen. Aus polizeilicher Perspektive ist die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen für die strafrechtliche Einordnung entscheidend. Aber auch legale Drogen bergen große Risiken für die eigene Gesundheit.

Wir von der Drogenprävention informieren Sie dazu gern näher und erläutern beispielsweise die Wirkungsweisen der verschiedenen Drogen. Auch über die rechtlichen Folgen bei Drogenmissbrauch klären wir auf.

Mit unserer Präventionsarbeit unterstützen wir vor allem schulische Projekte, wie die wiederkehrenden Alkoholpräventionswochen „Voll ist out“. Auch für Fachvorträge anlässlich schulischer Anti-Drogenprojekte stehen wir zur Verfügung.

Die Sucht- und Drogenpräventionsarbeit der Polizei ist eng mit den präventiv tätigen Einrichtungen der Stadt Münster (#Suchthilfe), dem Arbeitskreis Suchtprävention sowie, in beratender Funktion, mit dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster verbunden. Wir stehen in ständigem Kontakt, entwickeln Konzeptionen und führen gemeinsame Aktionen durch.

Weitere
Informationen
Illegal sind alle Drogen, die durch das Betäubungsmittelgesetz verboten werden. Dazu zählt auch die große Vielfalt der Cannabisprodukte.
Mit legalen Drogen sind alle frei verkäuflichen, aber suchtgefährdenden Stoffe gemeint: zum Beispiel Alkohol oder Nikotin. Auch verschreibungspflichtige Stoffe wie Medikamente gehören in diese Kategorie.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110